Im folgenden finden Sie Informationen zu spezifischen Förderungen zur Stärkung der Innenstadt von Wolfsberg. HINWEIS: Auf Förderungen besteht in der Regel kein Rechtsanspruch! Bitte beachten Sie jeweils die genauen Vorgaben und Richtlinien! Angaben ohne Gewähr.
Wohnbauförderung des Landes Kärnten
Förderstelle: Amt der Kärntner Landesregierung
Anspruchsberechtigte: Private Hauseigentümer
Neben anderen Förderungen ist für die Innenstadt von Wolfsberg die Errichtung von Wohnungen in nicht (mehr) bewohnbarem Altbestand (z.B. Dachgeschossausbau) sowie die Sanierung von Wohnhäusern relevant. Spezielle Förderanreize bei der Errichtung oder Sanierung von Wohnungen (Wohngebäuden) in Siedlungszentren tragen dazu bei, Wohnen und Arbeiten in Ortszentren wieder lebenswert zu gestalten.
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Mietkostenzuschuss für Unternehmensgründungen
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolfsberg
Anspruchsberechtigte: UnternehmensgründerInnen in der Innenstadt
Die Neugründung von Unternehmen in ebenerdiger Lage von Bestandsobjekten in der Innendstadt wird durch einen Zuschuss zum Mietzins gefördert. Dadurch sollte die nachhaltige Belebung und Attraktivierung der Innenstadt unterstützt werden.
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Schaffung zusätzlicher Betriebsstätten im Innenstadtbereich
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolfsberg
Anspruchsberechtigte: Wolfsberger Betriebe
Unternehmen mit einer Betriebsstätte außerhalb der Wolfsberger Innenstadt, werden unterstützt bei einer Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten in der Wolfsberger Innenstadt zur i) Eröffnung einer zusätzlichen Betriebsstätte, ii) um Kostengünstige Zur-Verfügung-Stellung der Fläche an Jungunternehmer, …) Kostengünstige Zur-Verfügung-Stellung der Fläche für andere Zwecke, insbesondere in kultureller, sozialer, öffentlichkeitsrelevanter oder sportlicher Hinsicht.
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Unterstützung für Co-Working im Innenstadtbereich
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolfsberg
Anspruchsberechtigte: BetreiberInnen und NutzerInnen von Co-Workingeinrichtungen
Um Personen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen werden Co-Workingeinrichtungen (mind. 2 Arbeitsplätze mit geteilter technischer Infrastruktur) in der Wolfsberger Innenstadt unterstützt.
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KWF-Ausschreibung »mein Pop-up-Store«
Förderstelle: KWF
Für: Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU); Unternehmen in Gründung
Die Einreichmöglichkeit für die Ausschreibung besteht von 20.05.2019 bis 02.07.2019.
Die Ausschreibung soll die Standortentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores fördern. Gewährung von Preisgeldern bezüglich der besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores und die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort
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